Eingriffsregelung

Die Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Landschaftsarchitekten.
Grundlage ist die Eingriffsregelung der Naturschutzgesetze, wonach Eingriffe in den Naturhaushalt ausgeglichen werden müssen. Auf der Grundlage einer fundierten Bestandserhebung werden die Eingriffe ermittelt und bewertet und geeignete Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.



Die Gemeinde Wackersdorf plant den Neubau der Nordumgehung zur Anbindung der großen Industriegebiete an die A 93. Aufgrund der zu erwartenden Eingriffe wurden umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt. Das Beispiel zeigt den Gestaltungsplan für eine Laubwaldaufforstung als naturschutzrechtlicher und waldrechtlicher Ausgleich.





Die Fa. Bögl hat u. a. im Zusammenhang mit dem Neubau der Autobahn A 6 einen Steinbruch bei Döllnitz in der Marktgemeinde Wernberg-Köblitz eröffnet. Da mit dem Vorhaben Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild hervorgerufen werden, wurde zum Abbauantrag ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Im Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan wird dargestellt, wie die Eingriffe im Zuge der Rekultivierung wieder ausgeglichen werden können.

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