Wasserrechtliche Verfahren
Wasser stellt eine unserer wichtigste Lebensgrundlage dar. Deswegen werden bei vielen Verfahren von Seiten der zuständigen Behörde wasserrechtliche Verfahren gefordert, um das Schutzgut Wasser zu schützen. Dabei müssen die durch das Vorhaben
hervorgerufenen Beeinträchtigungen qualitativ und quantitativ bewertet werden. Dieses Verfahren wird von uns nicht nur für einfache Vorhaben wie Bachrenaturierungen sonden auch für komplexe Wasserrechtsverfahren mit dezentraler Versickerung
oder Einleitung in Gewässer durchgeführt. Dabei werden von uns die notwendigen Berechnungen durchgeführt sowie Maßnahmen geplant.
Die Grundlagen dazu bildet bei einfachen Verfahren mit einem Einzugsgebiet < 1000m² die NWFreiV. Größere Vorhaben werden auf Grundlage der Merkblätter ATV-DVWK-M 153 und DWA-A 138 durchgeführt.
Für führen u.a Wasserrechtliche Verfahren und Berechnungen durch für:
- Abbauvorhaben (Kies, Ton, Stein)
- Schaffung von Oberflächengewässern
- Entnahme aus Obeflächengewässer/Grundwasser
- Einleitung in Gewässer
- Einleitung in das Grundwasser
Berechnet werden dabei auch die notwendigen Dimensionen von Versichungsflächen und Überläufen.
Möglich sind dabei:
- Flächenversickerung
- Muldenversickerung
- Rigolenversickerung
- Rohr-Rigolenversickerung
- Mulden-Rigolenversickerung
- Schachtversickerung